Die Psychotherapie ist eine wissenschaftlich-praktische Tätigkeit, die in der konkreten Beziehung zwischen PsychotherapeutIn und PatientIn/KlientIn versucht psychisches Leid zu heilen oder zu lindern, innere (seelische) sowie zwischenmenschliche Konflikte zu bewältigen und die persönliche Existenz zu erhellen.

Die psychotherapeutische Beziehung ist gekennzeichnet durch das Gespräch und kann durch gezielte Übungen unterstützt werden. Die Anwendung der Psychotherapie reicht von der Behandlung psychischer Störungen und Krankheiten über die Hilfe bei der Bewältigung von körperlichen Erkrankungen und Lebenskrisen bis zur Supervision in Arbeitszusammenhängen. Psychotherapeutische Handlungselemente können in allen menschlichen Konflikten von Nutzen sein. PsychotherapeutInnen haben abgeschlossene Berufsausbildungen z.B. in Psychologie, Medizin, Sozialarbeit, Pädagogik usw. und nach eingehender Eignungsprüfung erfolgt die Aufnahme in eine mindestens sechs Jahre dauernde Schulung in Theorie und Praxis der Psychotherapie. Kernstück ist die Behandlung der angehenden PsychotherapeutIn in einer sogenannten „Lehrtherapie", in der er/sie über mehrere Jahre selbst PatientIn ist.

Es gibt vielfältige psychotherapeutische Methoden mit unterschiedlichen theoretischen Modellen und Schwerpunkten. PsychotherapeutInnen lernen in der Regel eine der Methoden intensiv und erwerben Kenntnisse über die anderen. Die psychotherapeutische Beziehung braucht Zeit zu ihrer Entwicklung. Sitzungen dauern daher in der Regel 50 bis 90 Minuten, wobei die Behandlung abhängig von der Problemlage mehrere Wochen, Monate oder Jahre dauern und auf einzelne Personen, Paare, Familien und Gruppen abgestimmt sein kann.

Die Wirkung von Psychotherapie Psychotherapie kann ein wirksames Behandlungsverfahren bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Erkrankungen sein. Psychotherapie kann auch ein schmerzlicher Prozeß sein, geht es doch auch um Wahrheiten, deren Aufdeckung nicht spurlos bleibt. So gesehen sollte es niemanden erschrecken, wenn im Laufe der Therapie zeitweise sogar eine Verschlechterung oder Verschlimmerung der eigenen Verfassung eintritt.

Diese ist, sofern sie überhaupt vorkommt, in den allermeisten Fällen nur vorübergehend und eine Folge der Annäherung an konflikthafte seelische Inhalte. Die Wirkung von Psychotherapie wird jedoch individuell verschieden sein und unter anderem auch vom Therapieziel abhängen.

Ein entscheidender Anhaltspunkt, eine Psychotherapie in Erwägung zu ziehen, ist die Annahme, daß Schwierigkeiten seelisch bedingt (d.h. psychogen) sind. Wenn der Betroffene selbst einen ursächlichen Zusammenhang der Probleme mit seelischen Konflikten vermutet, dann ist eine wichtige Voraussetzung für eine Psychotherapie gegeben. Die Frage ob eine Psychotherapie indiziert ist, kann mit einer/m PsychotherapeutIn abgeklärt werden.

Einige Beispiele bei welchen Störungen und Problemen, von einem Bedarf an Psychotherapie ausgegangen werden kann:

  • Ängste, die Ihre Lebensqualität massiv einschränken
  • Zwangsgedanken und -handlungen, unter denen Sie leiden
  • Depressionen
  • Süchte
  • funktionelle Störungen: Darunter sind häufig wiederkehrende Beschwerden aller Art (Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, sexuelle Störungen, Atemnot....) zu verstehen, die keine körperliche Ursache haben.
  • Psychosomatische Erkrankungen: Darunter fallen z.B. Magen- und Zwölffingerdarmgeschwür (Ulcus ventriculi, Ulcus duodeni), Migräne,
  • Magersucht (Anorexie), Fettsucht (Adipositas), Freßsucht (Bulimie).....
  • Partnerprobleme
  • Probleme in der Familie

Psychotherapie kann auch bei Persönlichkeitsentfaltung und-erweiterung eine nützliche Erfahrung sein.

Gründe, eine/n Psychotherapeutin/en aufzusuchen

Wenn einer der folgenden Sätze für Sie zutrifft

  1. Ich bekomme rasendes Herzklopfen und Angst, daß ich sterben muß.
  2. Ich fühle mich krank, und es gibt keinen medizinischen Befund.
  3. Ich vermeide es, bestimmte Dinge zu tun, die ich gerne tun würde.
  4. Ich habe eine der folgenden Ängste: Vor dem Kontakt zu meinen Mitmenschen - vor großen Plätzen - vor engen Räumen - vor Autoritäten - vor bestimmten Tieren.
  5. Ich habe Probleme beim Ein- und Durchschlafen.
  6. Ich plage mich oft mit Gedanken, von denen ich glaube, daß ich mit niemandem darüber reden kann (Alpträume, Streßgefühle,Schuldgefühle, Haßgefühle, ...).
  7. Ich fühle mich lustlos, erschöpft und ständig überfordert.
  8. Ich befinde mich in einer belastenden Umbruchsituation (Tod, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Trennung, Unfälle, ...).
  9. Ich bin oft niedergeschlagen und habe keine Freude am Leben.
  10. Ich denke manchmal an Selbstmord.
  11. Ich lebe in einer schwierigen Beziehung, sie nimmt mir die Luft zum Atmen.
  12. Ich bin süchtig - nach Alkohol, Drogen, Essen, Hunger, Liebe, Spiel.
  13. Ich kann ohne bestimmte Rituale (z.B. ständiges Waschen, Zusperren, ...) nicht leben, obwohl diese mein Leben sehr einengen.
  14. Ich möchte meine Entwicklungspotentiale besser ausschöpfen und weiß nicht wie.
  15. Ich möchte meine Beziehungen verbessern (und brauche dazu Rückmeldungen über meine Stärken und Schwächen).
  16. Meine Kinder brauchen meine Unterstützung, und ich fühle mich dabei oft überfordert.
  17. Ich komme mit meiner Sexualität nicht zurecht.
  18. Ich kann mich oft nicht entscheiden, und das quält mich.

ist es sinnvoll, eine/n Psychotherapeutin/en aufzusuchen!

Der erste telefonische Kontakt

Wenn nicht durch andere Vereinbarungen der Termin für ein Erstgespräch bereits festgelegt wurde, ist ein Anruf in der Privatpraxis eines Psychotherapeuten oder in einer Institution empfehlenswert um ein Erstgespräch zum persönlichen Kennenlernen des/der Psychotherapeuten/in zu vereinbaren. entscheidend ist, sich Informationen einzuholen mit deren Hilfe man sich orientieren kann, ob eine Therapie dort für einen in Frage kommt. Es wird auch von Interesse sein wieviel eine Therapieeinheit kostet und ob eine Wartezeit anfällt. Spezielle Fragen, wie z.B., nach der angewandten Methode, dem Setting, Beruf und der psychotherapeutischen Qualifikation, können am besten im Erstgespräch geklärt werden.

Erstgespräch und Bedenkzeit

Es macht einen Unterschied im Erstgespräch, ob man den Psychotherapeuten erst kennenlernen will oder ob es schon einigermaßen sicher ist, daß man zu diesem/r in Psychotherapie gehen wird. Im ersten Fall geht es um das Finden bzw. Schaffen der grundsätzlichen Zusammenarbeit, im zweiten um das Aushandeln bzw. Besprechen ungeklärter Details. In beiden Fällen aber geht es darum, daß Klient und Psychotherapeut einander kennenlernen. Wenn der Klient an eine Institution mit mehreren PsychotherpeutInnen überwiesen wird oder von sich aus herantritt, kann es sein, daß es sich erst über das Erstgespräch ergibt, bei welchem Psychotherapeuten man schließlich landet.

Die meisten Psychotherapeuten bieten ein Erstgespräch auch dann an, wenn von vornherein feststeht, daß mit einer Wartezeit zu rechnen ist, es sei denn, daß die Wartezeit unabsehbar ist. Manche Psychotherapeuten verlangen für das Erstgespräch ein Honorar, bei manchen ist es kostenlos.

Zwei Ebenen sind für das Erstgespräch wichtig:

  • Erstens der Eindruck vom Therapeuten, und hier zuallererst, ob er dem Klienten sympathisch ist .
  • Zweitens die Frage des Arbeitsabkommens, die sachliche Übereinkunft betreffend, was z.B. Therapieziel, Höhe und Zahlungsmodus des Honorars, Regelung der Honorarfrage bei Krankheit oder Absage aus anderen Gründen, Häufigkeit der Treffen, angewandte Methode, Setting, Urlaub etc. betrifft.

Beide Ebenen müssen für den Klienten stimmen. Falls der Klient daran denkt sich mehrere Psychotherapeuten anzusehen, soll er dies dem betreffenden Psychotherapeuten sagen.

Entscheidung und Festlegung

Im Mittelpunkt der Überlegungen sollte die „Bekömmlichkeitsprüfung" bezüglich des Psychotherapeuten stehen. Erst danach rangieren die Folgen, die sich aus der gewählten Methode, dem angewandten Setting und ähnlichen Aspekten ergeben. Der Klient kann seine Entscheidung jederzeit rückgängig machen, wenn er denkt sich getäuscht zu haben. Es ist aber besser, wenn dies nicht im Alleingang geschieht, sondern in Absprache mit dem Psychotherapeuten, um eventuelle Mißverständnisse aufklären zu können. Da es in der Psychotherapie um ein Sicheinlassen geht sollte man nie mehr als eine Einzeltherapie machen. Eine Ausnahme stellen die Kombination von Einzel- und Gruppentherapie oder Einzel- und Paar- oder Familientherapie dar. In Absprache mit den beteiligten PsychotherapeutInnen können die genannten Kombinationen einander sinnvoll ergänzen.

Wartezeit

Eine Wartezeit wird sich vor allem dann ergeben, wenn eine längerfristige Psychotherapie in einer Institution geplant ist oder ein stark ausgebuchter Psychotherapeuten ausgewählt wurde. Falls man sich auf einen Therapeuten festgelegt hat und dies mit Wartezeit verbunden ist, sollte man am besten gleich mit dem Therapeuten besprechen, ob man ohne Überbrückungshilfe auskommen kann. Sollte der Klient bereits sehr akute Probleme und Beschwerden haben, könnte zwar auch die Aussicht auf die Therapie schon eine Stabilisierung bewirken, doch könnte die Wartezeit auch einen zu langen Aufschub bedeuten, der allenfalls mit anderen Mitteln wie Medikamenten oder Aufsuchen einer Beratungsstelle oder fallweisen Kontakt mit dem Therapeuten bis zum eigentlichen Beginn der Therapie überbrückt werden muß.

Die Therapie selbst

Die Therapie wird bei jedem Menschen anders ablaufen. Sie muß nichts Sensationelles sein. Der Klient kann Perioden der Skepsis erlegen und sich nach einiger Zeit fragen, was denn dadurch anders geworden sei. Rückfälle werden sich einstellen. All das gehört dazu, ebenso wie die Abschnitte, Krisen und Höhepunkte, die allesamt Kennzeichen für sich abzeichnende Wendepunkte sein können.

Es kann in der Psychotherapie auch zu Extremsituationen kommen. Wir treten dafür ein, jedes Problem mit dem Psychotherapeuten zu besprechen. Wenn der Klient sich einem Übergriff oder einer groben Respektlosigkeit des Psychotherapeuten ausgesetzt fühlt und das Unbehagen trotz fortgesetzter Versuche, dies mit dem Psychotherapeuten zu besprechen, bestehen bleibt, ist in Erwägung zu ziehen, sich an eine Beschwerdestelle oder auch einen anderen Psychotherapeuten zu wenden.

Häufigkeit der Sitzungen

Die Regelung der Sitzungsfrequenzen kann sehr individuell gehalten sein; so kann sie in einem Fall monatlich und in einem anderen Fall fünfmal innerhalb einer Woche betragen. Die meisten Psychotherapien finden einmal die Woche statt. Dies gilt insbesondere für klientenzentrierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie, systemische Therapie, Körpertherapie und Gestalttherapie in Einzelsitzungen. Gruppentherapie findet meist wöchentlich oder 14tägig statt. In der Paar- und Familientherapie werden oft Abstände von zwei und mehr Wochen zwischen den Sitzungen vereinbart. Eine durchaus übliche Maßnahme kann ein Wechsel der Häufigkeit im Laufe der Therapie sein. So kann z.B. nach anfänglich einer Sitzung die Woche eine Steigerung auf zwei oder mehr Sitzungen die Woche sinnvoll sein. Gegen Therapieende ist eine Verringerung der Frequenz üblich.

Während normalerweise eine Beratung einmal die Woche eine angemessene Frequenz darstellt, ist dies bei krisenhaften Zuständen oder bei tiefgreifenden Psychotherapien oder Analysen kaum ausreichend. In diesen Fällen scheinen zwei Sitzungen oder mehr Sitzungen die Woche weit mehr bewirken zu können. Psychoanalysen im Liegen gehen mit wenigen Ausnahmen von mindestens drei Stunden die Woche aus, und nicht selten werden vier, sogar fünf Sitzungen pro Woche festgelegt.

In jedem Fall scheinen eine gewisse Regelmäßigkeit der Therapiestunden und nicht allzu große Abstände zwischen den Sitzungen günstige Bedingungen für den psychotherapeutischen Prozeß zu sein. Was die Dauer der Sitzungen betrifft, so bewegt sich das Spektrum in der Einzeltherapie von einer Dauer von 45 Minuten bis zu einer Doppelstunde. Bei den meisten PsychotherapeutInnen bedeuten eine Stunde 50 Minuten. Auch genau eine Stunde ist manchmal gebräuchlich. In der Gruppentherapie erstreckt sich die Dauer von unter einer Stunde bis zu über drei Stunden. Hier sind 90 Minuten oder zwei Stunden am ehesten üblich. Sitzungen in Paar- und Familientherapie werden meist für 90 Minuten vereinbart.

Dauer der Psychotherapie

Wenn man von der Kostenfrage und der Frage des Abbruchs von Psychotherapien absieht, hängt die Dauer vom Therapieziel und der Art der Störung ab, im besonderen auch davon, wie lange diese schon besteht. Je anspruchsvoller das Therapieziel ist und je schwerwiegender und dauerhafter die seelische Problematik ist, umso länger wird die Therapie dauern. Prinzipiell läßt sich sagen, daß eine Beratung selten über 20 Stunden hinausreichen wird. Kurzpsychotherapie ist zwischen 10 und 30 Stunden anzusetzen.

Es ist nicht leicht, genaue Zahlenangaben für die Dauer von Psychotherapien zu machen. Zu individuell sind Schicksale und psychotherapeutische Entwicklungen gefärbt, und zu individuell gehen PsychotherapeutInnen verschiedener Richtungen vor. Um aber zumindest einen ungefähren Anhaltspunkt zu geben, mit welchem Umfang an Stunden bzw. Jahren zu rechnen ist, seien einige Zahlen genannt: Relativ kurz dauern in der Regel Verhaltenstherapien, systemische Therapien und Autogenes Training. Hier gibt es auch Psychotherapien mit einer Dauer von unter einem Jahr, und zwar durchaus gelungene Therapien. Mit einer längeren Dauer - und das heißt zumindest 40 Stunden (ca. 1 Jahr) - ist für eine Gesprächstherapie und Katathym-Imaginative Psychotherapie zu rechnen. Zumindest 100 Stunden (ca. 2 Jahre) sind für Gestalttherapie und Körpertherapie zu kalkulieren. Tiefenpsychologisch orientierte Psychotherapien wie Individualpsychologie und Analytische Psychologie nach C.G. Jung werden kaum unter 250 Stunden (ca. 3 Jahre) umfassen. Klassische Psychoanalysen als Spitzenreiter in der Therapiedauer erstrecken sich mindestens über 300 Stunden (ca. 3 Jahre). Zu beachten bleibt, daß in allen Fällen Mindestwerte angegeben wurden. Die Durchschnittswerte liegen also um einiges höher, und nach oben hin gibt es nur sehr vage Grenzen.

Das Ende der Psychotherapie

Eine Betrachtungsweise vom Ende der Therapie, die für alle Psychotherapieformen gelten könnte wäre: Die Therapie ist dann zu Ende, wenn das Therapieziel erreicht bzw. als nicht erreichbar erkannt wird. Sie geht ihrem Ende auch dann entgegen, wenn der investierte Aufwand nicht mehr dem möglichen oder tatsächlichen Fortschritt entspricht. In jedem Fall ist es eine Angelegenheit, die Psychotherapeut und Klient miteinander zu klären haben.